Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.04.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07   

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BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    NdsPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 2
    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NdsPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 2
    Auslegung; Begriff; Eingruppierung; Einstellung; Entgelt; Mitbestimmung; Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Personalrat; Richtigkeitskontrolle; Stufe; Stufenzuordnung; Tabelle; Tarifbeschäftigter; Zuordnung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit der Einstellung von Angestellten sowohl bei der Zuordnung zu den Entgeltgruppen als auch bei der Festlegung der Entwicklungsstufen; Begriff der Eingruppierung im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 2 ...

Besprechungen u.ä.

  • kurzschmuck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überblick über Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Eingruppierung nach TVöD / TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 383
  • DVBl 2008, 1575
  • DÖV 2009, 127
  • NZA-RR 2009, 108
  • ZfPR 2009, 2
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2 sowie vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - PersR 2008, 23 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Hier bietet die Mitbeurteilung des Personalrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 248).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06

    Abstimmung in Gruppenangelegenheiten; Fachgruppenprinzip; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Die Entscheidung beruht auf § 23 Abs. 3 Satz 2, § 33 Abs. 1 und 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. der entsprechenden Anwendung von § 52 Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss vom 21. März 2007 - BVerwG 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    In ähnlicher Weise besagt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis dient (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1246 R sowie vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1698).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    In ähnlicher Weise besagt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis dient (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1246 R sowie vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1698).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 774/95

    Ballungsraumzulage - Widerruf

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2, vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 1 Rn. 25, vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Soweit dieser es gebietet, muss bei der personalvertretungsrechtlichen Beurteilung von dem tarifvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Verständnis abgewichen werden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 17).

    Wenn sie sich bei der Formulierung der Mitbestimmungstatbestände der in den Tarifwerken verwandten Begriffe bedienten, so war mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Begriffe in dem Sinne verwenden wollte, wie sie in den beteiligten Kreisen des öffentlichen Dienstes allgemein verstanden wurden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 18).

    Im Gegensatz dazu war die Zuordnung zu den Lebensaltersstufen nach Maßgabe von § 27 Abschnitt A BAT ein mehr oder weniger "mechanischer" Vorgang; hier war eine Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat im Wege der Mitbestimmung nicht geboten, und für eine gelegentlich erforderliche Fehlerkorrektur reichte die allgemeine Aufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 19).

    Während auf der Grundlage des alten Tarifrechts die auf die Einreihung in die Vergütungsgruppe beschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Personalvertretung einen wesentlichen Einfluss auf die Bemessung der Grundvergütung einräumt, würde eine Aussparung der Stufenzuordnung nach neuem Tarifrecht diesen Einfluss wesentlich reduzieren (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Demgemäß stellt § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT klar: "Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Angestellten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein." Die Allgemeine Vergütungsordnung enthält zahlreiche Beispiele dafür, dass für die Einordnung in die Vergütungsgruppe nicht nur die auszuübende Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung, sondern auch die eingebrachte Qualifikation und bisherige berufliche Erfahrungen maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 22).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23).

    Ist daher bei der Einstellung eines Arbeitnehmers neben der Einordnung in die Entgeltgruppe für die Bemessung des tariflichen Grundgehalts die Zuordnung zu einer Stufe innerhalb der Entgeltgruppe vorzunehmen, so ergeben beide Vorgänge zusammen die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 26).

    Es bleibt daher ein erhebliches Interesse an einheitlicher und gleichmäßiger Handhabung, dem die Richtigkeitskontrolle des Personalrats dient (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 30).

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

    Diesem Rechtsgedanken widerspräche es grundlegend, wollte man den Gesetzgeber für verpflichtet halten, die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungskataloge jeweils an verändertes Tarifrecht anzupassen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 40).

    e) Das vorstehende Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. hierzu bereits die Nachweise im Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8 und 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - juris Rn. 12).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Der tarifrechtliche und der mitbestimmungsrechtliche Ein- und Umgruppierungsbegriff sind aber nicht zwingend deckungsgleich (vgl. [zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierungen nach § 16 Abs. 2 TV-L entsprechend der personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz] BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 und 6 P 3.08 - jeweils Rn. 20, BVerwGE 131, 383 und EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 4) .

    (c) Die Annahme eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG - auch - bei dem Erreichen der nächsten Stufe nach Ende der regulären Stufenlaufzeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 16 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 Halbs. 1 (Bund), § 17 Abs. 3 TVöD) sowie bei der Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD) kollidiert nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das bei den vergleichbaren Stufenzuordnungsregelungen nach dem TV-L eine Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-, Rück- und Höhergruppierungen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg - PersVG BW - verneint hat (BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 37 und 40 bis 44, EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 5 [vgl. aber auch BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 - Rn. 32 aE und 33, BVerwGE 131, 383]) .

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-L erstreckt (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - [...]).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 9 m.w.N.).

    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Einzelnen bereits ausgeführt hat, kann von der herkömmlich angenommenen begrifflichen und inhaltlichen Deckungsgleichheit zwischen Tarifrecht und Mitbestimmung nicht mehr ohne Weiteres ausgegangen werden, soweit das neue Tarifrecht sich von den entgeltrelevanten Grundsätzen des BAT wesentlich entfernt, welche für das Verständnis der korrespondierenden Mitbestimmungstatbestände prägend waren (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 16 ff.).

    Vielmehr muss zur Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf den sachlichen Hintergrund des vom Gesetzgeber eingeräumten Mitbestimmungsrechts und auf den damit verfolgten Zweck zurückgegriffen werden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 22).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 25 m.w.N.).

    Die Richtigkeitskontrolle bleibt unvollständig, wenn sie sich auf die Einreihung in die Entgeltgruppe beschränkt, andere für die Bemessung des Grundgehalts wesentliche Merkmale, bei denen ebenfalls ein Kontrollbedürfnis besteht, aber nicht erfasst (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 26).

    Die Zuordnung zu Entwicklungsstufen nach §§ 18, 19 TV-BA steht in ihrer Bedeutung dahinter nicht wesentlich zurück (vgl. zur Stufenzuordnung nach TV-L: Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 28).

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 Rn. 9 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 Rn. 8 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 12).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23; vgl. auch BAG, Beschluss vom 28. April 2009 a.a.O.).

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Senats bewusst formuliert worden, die Mitbestimmung solle verhindern, dass durch eine unsachliche Beurteilung "im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume" einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. und vom 27. Mai 2009 a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 26.02.2009 - 33 BV 16874/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Höherstufung - Entgeltstufen

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Eingruppierung und Umgruppierung erstreckt sich auch auf die Zuordnung zu den Entgeltstufen nach dem §§ 16, 17 TVöD bzw. dem Haustarifvertrag der Stiftung W., soweit die vorausgegangene Berufserfahrung von Bedeutung ist (im Anschluss an BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -) oder die Regel-Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird, hingegen nicht auf die automatische Höherstufung nach Ablauf der Regel-Stufenlaufzeit.

    36 bb) Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze erstreckt sich das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Ein- und Umgruppierung auch auf die Einstufung in die Entgeltstufen nach § 6 Abs. 1 des Haustarifvertrages der Beteiligten zu 2), soweit für die Einstufung die vorangegangene Berufserfahrung oder eine Verkürzung oder Verlängerung der in § 16 Abs. 4 des in dem Haustarifvertrag in Bezug genommenen TVöD-Bund festgelegten Stufenlaufzeiten von Bedeutung ist, hingegen nicht wenn eine Höherstufung automatisch nach dem Ablauf der von den Tarifvertragsparteien festgelegten Stufenlaufzeiten erfolgt (ebenso zum Beteiligungsrecht des Personalrats Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 40 zu den §§ 16, 17 TVöD-AT und den §§ 16, 17 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder); BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, ZTR 2008, 689 zu § 16 TV-L bei der erstmaligen Einstufung; insoweit zustimmend Felix in BeckOK TV-L § 16 Rn. 60.5 f., noch offen gelassen in BeckOK TVöD-AT § 16 Rn. 52 ff.; a. A. wohl Clemens/Scheuring u. a., TVöD, § 16 (Bund) Rn. 55; Dreier u. a., TVöD, § 16 (Bund) Rn. 5).

    Selbst bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wirkt sich die in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe auf die Vergütung in der höheren Entgeltgruppe aus, auch wenn sie unter Umständen erstmal nur zu einer geringfügigen Erhöhung der Vergütung gegenüber der bisherigen Vergütung führt (näher dazu Felix in BeckOK TVöD-AT § 17 Rn. 33 ff.; siehe auch BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist nicht immer einfach zu beurteilen und bedarf nach dem Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts nach § 99 BetrVG zur Gewährleistung einer einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der tariflichen Regelungen im Sinne der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit der Mitbeurteilung durch den Betriebsrat (vgl. BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.).

    Denn auch dann, wenn der Arbeitgeber in seiner diesbezüglichen Entscheidung weitgehend frei ist, hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Bestandteil der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (vgl. BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.) zu beachten.

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Von dieser Aussage ist der Senat im Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - (BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1) nicht abgerückt.

    Er hat am Beschluss vom 8. Dezember 1999 nur insoweit nicht festgehalten, als es um die Berücksichtigung persönlicher Merkmale im Rahmen der Mitbestimmung bei der Eingruppierung geht (Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 41).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16

    Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung - Sondergehaltsbestimmungen der

    aa) Unter Eingruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen ( BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 9, NZA-RR 2009, 108 ).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 108 ).

    Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung nach den Personalvertretungsgesetzen und des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 42, NZA-RR 2009, 108 m.w.N.; BAG 19. Oktober 2011- 4 ABR 119/09 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 250).

  • VG Köln, 09.10.2009 - 33 K 2746/09

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrates zur

    Er trägt unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - und 27. Mai 2009 - 6 P 9.08 - vor, die Stufenzuordnung falle unter den Begriff Eingruppierung" und sei daher gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig.

    Unter Eingruppierung im Sinne der Mitbestimmungstatbestände ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Zu der nahezu inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 2 TVöD (Land) hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 27. August 2008, a.a.O., Rn. 16 ff. im Einzelnen dargelegt: Die anderslautende Begrifflichkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 TVöD, der den Begriff eingruppiert" ausschließlich der Entgeltgruppe, nicht jedoch auch der Stufe zuordne, sei nicht maßgebend.

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 18 LP 1/11

    Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 2 S. 6 Alt. 1

  • VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 3870/10

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 2987/10

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrates bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09

    Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2009 - 17 LP 20/07

    Erfüllung eines Mitbestimmungstatbestands i.R.e. Zuweisung bestimmter Funktionen

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15

    Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung;

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2013 - 17 LP 6/11

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall einer Funktionsstufe nach dem

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 18 P 10.3002

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats;

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.03.2011 - KGH.EKD I-0124/S68
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.11.2010 - KGH.EKD I-0124/R89
  • VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Eingruppierung

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1634/11

    Mitwirkung bei der Bewertung einzelnen Arbeitsplätze

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 11/09

    Anspruch eines Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung aufgrund der

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 8 A 418/19

    Jobcenter; Abwesenheitsvertretung; Fachbetreuertätigkeit; Mitbestimmung;

  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4350/09

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Personalvertretung bei der Entscheidung über die

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 72 K 11.20
  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4803/09

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Stufenzuordnung im Zuge einer

  • VG Köln, 25.03.2011 - 33 K 6970/10

    Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei Stufenzuordnungen gem. § 16 Abs. 2, 3

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5622
BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08 (https://dejure.org/2008,5622)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 6 PB 3.08 (https://dejure.org/2008,5622)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 (https://dejure.org/2008,5622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 44
    Reisekosten des Personalratsmitgliedes; Beurteilungsspielraum.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der entsprechenden Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen; Voraussetzungen der Kostentragung der Dienststelle nach § 44 Abs. 1 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 559
  • ZfPR 2009, 2
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Während es dort um die direkte Anwendung der zitierten reisekostenrechtlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn ging und dabei ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn ausgeschlossen wurde, sind im vorliegenden Fall auf die maßgebliche Rechtsbeziehung zwischen Personalrat und Dienstsstelle aufgrund der Verweisung in § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG die genannten reisekostenrechtlichen Vorschriften wegen der Eigenart der Personalratstätigkeit nur entsprechend anwendbar (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 18 m.w.N.).

    Die Unabhängigkeit der Personalratsfunktion und die damit verbundene Autonomie in der Geschäftsführung rechtfertigt es, die Einhaltung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen durch das Personalratsmitglied am Maßstab "pflichtgemäßer Würdigung der Umstände" zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23 S. 37 und vom 21. Mai 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Dies ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 48 f. m.w.N.; ebenso zur Erforderlichkeit von Schulungen: Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Diese spezielle Regelung in § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist ein Unterfall der Grundregel in § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 2 sowie vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Dies ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 48 f. m.w.N.; ebenso zur Erforderlichkeit von Schulungen: Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Diese spezielle Regelung in § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist ein Unterfall der Grundregel in § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 2 sowie vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14).
  • BVerwG, 18.06.1991 - 6 P 3.90

    Referat - Kostentragung - Bericht über Reformvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Die Unabhängigkeit der Personalratsfunktion und die damit verbundene Autonomie in der Geschäftsführung rechtfertigt es, die Einhaltung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen durch das Personalratsmitglied am Maßstab "pflichtgemäßer Würdigung der Umstände" zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23 S. 37 und vom 21. Mai 2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 05.02.2002 - 10 A 1.01
    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Urteil des beschließenden Gerichts vom 5. Februar 2002 - BVerwG 10 A 1.01 - ab.
  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 30.79

    Aufgaben einer Personalvertretung - Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08
    Dieser erstreckt sich auf die Ausführung der Reise, also insbesondere auf die Frage, ob nicht auf andere, kostensparendere Weise die Aufgaben des Personalrats hätten erfüllt werden können (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 30.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 6 S. 4).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Es genügt, wenn der Personalrat die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 12, vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 21 und vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 3.08 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 36 Rn. 8).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Die nach pflichtgemäßer Abwägung der für und gegen die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs sprechenden Umstände getroffene Entscheidung, dieses zu nutzen, ist gerichtlich nur auf Vertretbarkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 36 Rn. 4 ff. und - 6 PB 4.08 - juris Rn. 4 ff. m.w.N., vgl. auch Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17; vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22 und vom 26. März 2013 - 6 PB 2.13 - juris Rn. 3).
  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Dort jedoch, wo die anzuwendenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die offen sind für Wertungen und Abwägungen gegenläufiger Gesichtspunkte, ist die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraumes in gleicher Weise gerechtfertigt wie in den anderen Fällen kostenverursachender Tätigkeit, die sich nach den allgemeinen Kriterien der Erforderlichkeit, Vertretbarkeit und Verhältnismäßigkeit beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 9, und - 6 PB 4.08 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 5).

    Dieser erstreckt sich auf die Ausführung der Reise, also insbesondere auf die Frage, ob nicht auf andere, kostensparendere Weise die Aufgaben des Personalrats hätten erfüllt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 8, und - 6 PB 4.08 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 6.14

    Personalrat; betriebliches Eingliederungsmanagement; Supervision; Kostentragung

    Der Personalrat hat insoweit kein Ermessen (BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 - juris Rn. 8 und vom 18. Juni 1991 - 6 P 3.90 - juris Rn. 15).

    Hinsichtlich der Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung besteht ein begrenzter Beurteilungsspielraum (BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - OVG 60 PV 1.14 - für juris vorgesehen).

  • VG Karlsruhe, 11.12.2009 - PB 14 K 2747/09

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen

    Diese Frage ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, vielmehr genügt es, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (BVerwG, B. v. 09.10.1991 - 6 P 1/90 - sowie jüngst BVerwG, B. v. 15.04.2008 - 6 PB 3/08 -, juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Freiburg, 13.09.2023 - PB 12 K 2808/22

    Reisekosten eines Personalratsmitglieds; personalvertretungsrechtliches

    Dies ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2008 - 6 PB 3.08 - juris-Rn. 8).

    Dieser erstreckt sich auf die Ausführung der Reise, also insbesondere auf die Frage, ob nicht auf andere, kostensparendere Weise die Aufgaben des Personalrats hätten erfüllt werden können (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2008 - 6 PB 3.08 - juris-Rn. 8).

  • VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20

    Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat

    Diese Frage ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, vielmehr genügt es, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (BVerwG, B.v. 09.10.1991 - 6 P 1/90 - B.v. 15.04.2008 - 6 PB 3/08 - VGH München, B.v. 21.05.2019 - 17 P 18.2505 - B.v. 23.7.2003 - 17 P 03.18 - VGH Mannheim, B.v. 02.11.2010 - PB 15 S 127/10 - VG Karlsruhe, B.v. 11.12.2009 - PB 14 K 2747/09 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B.v. 12.03.2009 - 5 L 6/07 -, alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 06.01.2009 - 6 PB 23.08
  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 14.4365

    Zumutbarkeit einer unentgeltlichen Unterkunft für einen Oberstleutnant -

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.1371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

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